Beratungseinsatz
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Beratungseinsatz für Pflegegeldbezieher
Unsere professionelle ambulante Pflege verpflichtet sich, gemäß §37 Abs. 3 SGB XI eine umfassende Beratung anzubieten, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen Pflegebedürfnisse optimal erfüllt werden. In diesem Rahmen unterstützen wir Sie nicht nur bei der aktuellen Pflegeplanung, sondern nehmen auch aktiv am Prozess der Fristverlängerung teil, falls dies erforderlich ist.
Unsere qualifizierten Fachkräfte sind mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut und setzen sich dafür ein, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um Ihre Pflege gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XI zu gewährleisten. Wir stehen Ihnen während des gesamten Beratungsprozesses zur Seite und sorgen dafür, dass alle relevanten Aspekte, einschließlich eventueller Fristverlängerungen, angemessen berücksichtigt werden.
Unverbindliche Beratung
Ambulante Pflege Lindenhof GbR
Wir arbeiten mit Ärzten und Apotheken zusammen und helfen Ihnen im Erwerb notwendiger medizinischer Geräte und Utensilien. Kosten für unsere Dienstleistungen werden von allen Krankenkassen und Pflegekassen übernommen.
Wir arbeiten 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Unsere freundlichen und qualifizierten Mitarbeiter sind immer für Sie da.
Zusätzliche Leistungen
- Haushaltshilfe (Wohnungsreinigung, Wäsche, Bügeln, Einkauf, Kochen etc.)
- Begleitung bei Spaziergängen
- Transport- und Begleitung zum Arzt und Behörden
- Dokumentenausfertigung
- Briefverkehr